Kundengeschenk mit Logo: So bleibt's in Österreich absetzbar
Ein Fläschchen Wein zu Weihnachten, eine Pralinenschachtel zum Jahresabschluss — gut gemeint, steuerlich aber oft Repräsentation. Das bedeutet: nicht abzugsfähig. Der Unterschied zwischen einem Kundengeschenk, das beim Finanzamt durchkommt, und einem, das es nicht tut, hängt an einem Detail. An deinem Logo.

Repräsentation vs. Werbung: Der entscheidende Unterschied
Das österreichische Steuerrecht kennt zwei Kategorien, die im Alltag leicht verwischen.
Repräsentationsaufwand entsteht, wenn ein Unternehmen durch ein Geschenk sein Ansehen pflegt — Freude bereitet, ohne dabei erkennbar Werbung zu treiben. Solche Ausgaben sind nach § 20 Abs. 1 Z 3 EStG grundsätzlich nicht abzugsfähig, egal wie betrieblich motiviert sie sind.
Werbeaufwand hingegen ist abzugsfähig — wenn das Geschenk eindeutig Werbezwecken dient. Hier kommt das Logo ins Spiel: Eine Banderole, ein Anhänger oder eine Beilegekarte mit deinem Firmenlogo verwandelt eine nette Geste in eine nachweisbare Werbemaßnahme. Der Werbecharakter muss dabei überwiegen — das ist keine Formalität, sondern eine inhaltliche Anforderung.
Hinweis: Dieser Artikel gibt allgemeine Orientierung, ersetzt aber keine individuelle Steuerberatung. Kläre die konkrete Verbuchung mit deinem Steuerberater ab.
Die 40-Euro-Grenze: Was sie bedeutet
In der österreichischen Praxis hat sich ein Richtwert von netto 40 € pro Kunde und Jahr etabliert. Bleibt das Werbegeschenk darunter und ist das Firmenlogo klar erkennbar angebracht, ist die Verbuchung als Werbeaufwand — Stichwort: Werbegeschenk 40 Euro Österreich — gut vertretbar.
Darüber wird es zur Auslegungssache: Je höher der Wert, desto mehr muss der Werbecharakter überwiegen — und desto mehr Dokumentation ist sinnvoll (Empfängerliste, Anlass, Logo-Nachweis).
Den größeren Überblick zu Feinkost-Firmengeschenken in Österreich — von der Auswahl bis zur Logistik — findest du in unserem Haupt-Artikel zu Firmengeschenken aus Tirol.
Tiroler Starterbox: Der 40-€-Klassiker
Die Tiroler Starterbox von TIROLISH ist auf genau diesen Bereich zugeschnitten. Sie enthält handverlesene Feinkost aus Tiroler Manufakturen — Bergkäse vom Zillertaler BergSenn, Aufstriche, Speck aus dem Zillertal — und bewegt sich im Bereich der netto 40-€-Schwelle.
Mit einer Logo-Banderole um die Box ist der Werbecharakter sofort sichtbar: Dein Firmenname geht mit in die Hände des Kunden. Das macht aus einem Geschenk ein Kundengeschenk mit Logo — absetzbar als Werbeaufwand, wenn der Rahmen stimmt.
Wer mehrere Kunden beschenkt, findet Informationen zu Mengenkonditionen in unserem Artikel zu Firmengeschenken mit Mengenrabatt.
Tiroler Herz Kennenlernpaket: Das Schwellen-Geschenk
Das Tiroler Herz Kennenlernpaket liegt etwas über der 40-€-Marke. Hier ist Sorgfalt bei der Verbuchung gefragt — aber mit klarer Logo-Kennzeichnung und belegter Werbewirkung (z. B. Neukunden-Onboarding, Messebegleitung) bleibt der Werbecharakter gut argumentierbar. Der Werbeaufwand mit Firmenlogo AT ist bei sauber dokumentierten Geschäftszwecken auch über der Schwelle darstellbar.
Drei Branding-Optionen stehen zur Wahl:
- Banderole um die Box (Logo und Firmenname, sofort sichtbar beim Auspacken)
- Anhänger mit Karte (persönliche Note und Logo in einem)
- Beilegekarte mit Logo und individuellem Text
Mehr zu personalisierten Optionen: Personalisierte Geschenkbox mit Firmenlogo.
Was dokumentiert werden sollte
Wer Werbegeschenke als Betriebsausgabe ansetzt, hält am besten fest:
- Empfängerliste (Geschäftspartner oder Kunde, kein privater Bereich)
- Anlass (Jahresende, Neukunde, Messe oder ähnliches)
- Nachweis des Logo-Brandings (Foto der Verpackung, Lieferschein)
- Betrag pro Empfänger (netto, unter oder über 40 €)
Steuerberater sehen das gerne kompakt und nachvollziehbar — nicht umständlich, aber lückenlos.
Und wer bereits an der Weihnachtsplanung sitzt, findet Orientierung in der Checkliste für Weihnachts-Firmengeschenke.
Handwerk aus Tirol, das mit deinem Namen unterwegs ist. Das überzeugt von selbst.
